Obli. Bundesübung

Schiesspflicht 2012

 

2012 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1978.

 

Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

 

Auf den 31.12.2012 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:

 

Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1978 sowie 1979 - 1982, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

 

Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.

Datum und Zeit:

Donnerstag

3.

Mai

2012

18.30 - 19.30 Uhr

Dienstag

7.

August

2012

18.30 - 19.30 Uhr

Nachschiesskurse


Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.

Programm
  • 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 3 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 5 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz
 Update: Dienstag 6. Februar 2012 / RB
Kommende Anlässe
Sponsoren