Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Schiesspflicht 2012
2012 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1978.
Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Auf den 31.12.2012 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1978 sowie 1979 - 1982, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
Donnerstag | 3. | Mai | 2012 | 18.30 - 19.30 Uhr |
Dienstag | 7. | August | 2012 | 18.30 - 19.30 Uhr |
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: